In Frankreich hat die Nationalversammlung ein Gesetz zur Einführung des Rechts auf Sterbehilfe verabschiedet – eine Reform, die jahrelang diskutiert wurde. Der Gesetzentwurf wurde mit 299 zu 226 Stimmen angenommen und muss nun dem Senat vorgelegt werden.
Vor der endgültigen Abstimmung überprüften die Abgeordneten mehrere heikle Punkte. Sie stellten die Selbstverabreichung der tödlichen Substanz als Grundprinzip wieder her, wobei die Intervention einer medizinischen Fachkraft zur Ausnahme wird. Außerdem stellten sie klar, dass psychisches Leiden allein – entgegen der ursprünglichen Fassung – kein Recht auf Sterbehilfe begründen kann.
Die Parlamentarier bestätigten die Anspruchsvoraussetzungen, das kollegiale Verfahren und die Gewissensklausel. Versuche, die Maßnahme in „assistierter Suizid“ oder „Euthanasie“ umzubenennen, scheiterten, jedoch wurde der Straftatbestand der Anstiftung hinzugefügt.
Der Gesetzentwurf muss nun an den Senat zurück, der ihn im April prüfen wird. Im Falle anhaltender Meinungsverschiedenheiten könnte die Nationalversammlung das letzte Wort haben. Falorni hält eine endgültige Verabschiedung vor dem Sommer für möglich.
Pascal Lemontel
|